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- Werbeverträge
(Neuanträge oder Verlängerungen), die bis 10. Juli 09
bei der BSKV-Geschäftsstelle eingehen, werden zeitnah
bearbeitet - vorausgesetzt die Unterlagen sind komplett.
Später eingereichte Werbeverträge können aus
arbeitstechnischen Gründen erst zu einem späteren
Zeitpunkt bearbeitet werden (u.U. erst im September !)
- 2. Erhöhung der Gebühren
für Werbeverträge
- Gemäß
Präsidiumsbeschluss beträgt ab 1.8.2008 die Gebühr für
den Wert der Leistung des Werbepartners je Vertrag
Minimum 10 Euro (vorher 5 Euro) und Maximum 50
Euro (bleibt gleich).
- Davon nicht betroffen
ist die Regelung für Jugendmannschaften (5 Euro je
Vertrag - einmalig und unabhängig vom Wert der Leistung
und Laufzeit) !
- Um Beachtung wird
gebeten.
-
BSKV-Geschäftsstellenleiter
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